
Die Informationspflichten bei einer Videoüberwachung richten sich nach Art. 13 DSGVO. Der Fachmann für Datenschutz (Diplom-Jurist) bietet Ihnen aktuellen und rechtssicheren Umgang mit der Videoüberwachung (im Rahmen der DSGVO) durch flexible Dienstleistung als externer Datenschutzbeauftragter in ihrem Unternehmen. Vermeiden Sie die Abmahnrisiken bei Videoüberwachung mit mir als externem Datenschutzbeauftragten.
Nach Art. 13 DSGVO ergeben sich folgende Mindestanforderungen an die Informationspflichten bei Videoüberwachungen, die an der Eingangstüre und unter jeder Kamera anzubringen sind: Kamerasymbol, der Verantwortliche der Videoüberwachung mit Kontaktdaten, Kontaktdaten des betrieblichen oder externen Datenschutzbeauftragten, Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage, Angabe des berechtigten Interesses, Dauer der Speicherung sowie weitere Daten wie etwa weiteren Pflichtinformationen gem. Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO.
Meine Dienstleistung als externer Datenschutzbeauftragter bedeutet für Sie als Unternehmer eine unkomplizierte und günstige Umsetzung der datenschutzrelevanten Videoüberwachung in ihrem Unternehmen. Bei Zuwiderhandlungen (gerade bei der Videoüberwachung) drohen die Aufsichtsbehörden mit hohen Strafen. Durch meine juristische Qualifikation (Dipl. Jurist) sind Sie bestmöglich geschützt und sicher. Die Erstberatung ist natürlich kostenlos.

Externer Datenschutzbeauftragter und Diplom-Jurist in Stuttgart
Im Raum Stuttgart berät ein fachlich qualifizierter externer Datenschutzbeauftragter (DEKRA) Unternehmen mit Videoüberwachung nach der neuen DSGVO
Ihre Vorteile als Unternehmen mit Videoüberwachung mit einem externen Datenschutzbeauftragten und Dipl.-Jurist:
rechtskonforme Bestellung als ihr Datenschutzbeauftragter
Überprüfung der Videoüberwachung sowie aller damit verbundenen Technik
Auslagerung des Haftungsrisikos (Versicherung)
Analyse der IST-Situation durch eine digitale Due-Diligence
genaue Dokumentation der digitalen Bestandsaufnahme
Prüfung von allen Verträgen auf digitale Relevanz (DSGVO)
drohende Bußgelder vermeiden
digitale Rechtssicherheit
Datenschutzerklärung/ AGB/ Impressum (rechtskonform)
Analytics/ Tracker/ Social Media/ Cookies/ Pixel
Mitarbeiterschulungen
Optimierung der digitalen Arbeitsabläufe
Externer Datenschutzbeauftragter und
Dipl.-Jurist im Raum Stuttgart
für Unternehmen mit Videoüberwachungen
Rechtssicherheit und Schutz nach der neuen DSGVO
Als Dienstleister im Bereich Datenschutz helfe ich ihre Videoüberwachung
an die Anforderungen der neuen DSGVO anzupassen!

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UPDATE 25.1.2019 (SPIEGEL Online): DSGVO-Geldstrafen - "Fehler werden jetzt teuer"
Bei Verstößen gegen die neuen EU-Datenschutzregeln müssen Firmen künftig mit hohen Geldstrafen rechnen. Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink erklärt, was Unternehmen erwartet. Lesen Sie hier weiter beim SPIEGEL klick
Professioneller externer
Datenschutzbeauftragter (Dipl.-Jurist)
Datenschutz ist ein wichtiges Feld geworden, drohen doch bei fehlerhafter Videoüberwachung gegen die DSGVO hohe Bußgelder.
Lassen Sie sich von einem professionellen Datenschutzbeauftragten extern beraten. Der Datenschutzbeauftragte bietet garantierte Rechtssicherheit gerade auch für Unternehmen mit Videoüberwachung.

Externer Datenschutzbeauftragter (DEKRA) im Raum Stuttgart bei Videoüberwachung
Ab dem 25. Mai 2018 begründet die geschäftliche Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten gem. der neuen DSGVO zahlreichen neuen Anforderungen gerade beim Einsatz einer Videoüberwachung. Es drohen hohe Bußgelder (bis zu 4 % des Umsatzes).
Bundesweit berät ein von der DEKRA geprüfter externer Datenschutzbeauftragter Unternehmen mit Videoüberwachung.
Die neue DSGVO und die Videoüberwachung
Nach der neuen DSGVO müssen nun auch Unternehmen die eine Videoüberwachung einsetzen entweder einen betrieblichen (internen) Datenschutzbeauftragten abstellen oder einen externer Datenschutzbeauftragten verpflichten, da persönliche Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet werden.
Die Unternehmen unterliegen nun strengen Anforderungen und benötigen einen Datenschutzbeauftragten wenn Videoüberwachung eingesetzt wird.
Rechte des Nutzer nach der DSGVO
Einen der Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO ist es die Rechte der Nutzer zu wahren, deren Daten bei einer Videoüberwachung erfasst, gespeichert und verarbeitet werden (Stichwort: digitales Vergessen). Der Besucher kann verlangen, dass seine personenbezogenen Bild-Daten gelöscht werden und eine entsprechende Erklärung (Löschung) durch das Unternehmen (mit Hilfe des externen Datenschutzbeauftragten) abgegeben wird.
Mit anderen Worten wird der Kundenservice nun auch auf den digitalen Bereich durch den Einsatz des externen Datenschutzbeauftragten auch bei Videoüberwachung ausgeweitet.

Diplom-Jurist und Datenschutzbeauftragter
Bei Zuwiderhandlungen gegen die DSGVO drohen dem Unternehmen mit einer Videoüberwachung drastische und hohe Bußgelder, im Fall von Verstößen gegen die Vorschriften des neuen DSGVO kommen massive Probleme auf das Unternehmen zu. Durch das neue DSGVO wird ausserdem die Beweislast bei Videoüberwachung umgekehrt, der Unternehmer ist ab jetzt in der Beweispflicht.
Die Einhaltung der neuen DSGVO für ihr Unternehmen kann der externer Datenschutzbeauftragter Stuttgart (DEKRA) gewährleisten, so dass Sie die Videoüberwachung dauerhaft und belastungsfähig realisieren können.
Im Raum Stuttgart - Externer Datenschutzbeauftragter
(DEKRA) bei Videoüberwachung vom Dipl.-Jurist
Durch attraktive Konditionen kann ein externer Datenschutzbeauftragter ihr Unternehmen hohe Kosten
und Aufwendungen ersparen, und so eine schnelle Umsetzung der neuen DSGVO gewährleisten.



Externer Datenschutzbeauftragter
und Dipl.-Jurist bei Videoüberwachung
Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt Ihnen und ihrem Unternehmen schnell und mit günstigen Konditionen vollen, rechtssicheren Datenschutz bei einer Videoüberwachung. Durch seine Erfahrung und Kompetenz kann der externe Datenschutzbeauftragte (DEKRA) mit einem Schlag alle Anforderungen der DSGVO bzgl. der Videoüberwachung für Sie erfüllen.
Im Raum Stuttgart berät Sie und ihr Unternehmen ein fachlich qualifizierter externer Datenschutzbeauftragter (DEKRA) nach der neuen DSGVO.
Leistungsinhalte des externen Datenschutz-beauftragten (DEKRA) bei Videoüberwachung:
- Analyse der IST-Situation durch eine digitale Due-Diligence (Videoüberwachung) unter Berücksichtigung der digitalen Arbeitsabläufe, der laufenden Standards in der Datenverarbeitung und Datenspeicherung nach der neuen DSGVO.
- genaue Dokumentation
- Prüfung von Verträgen auf digitale Relevanz bezüglich der neuen DSGVO
- Empfehlungen und Beratung zu digitaler Rechtssicherheit
- Optimierung der digitalen Arbeitsabläufe
- schnelle Einführung von Datenschutz in ihrem Unternehmen
Datenschutz-Managementsoftware
Zum Einsatz in ihrem Unternehmen kommt dabei eine spezielle Vorgehensweise durch eine spezialisierte Datenschutz-Managementsoftware.
Setzen Sie auf einen externen Datenschutzbeauftragter, der sowohl online als auch persönlich vor Ort in ihrem Unternehmen alle Anforderungen für Sie erfüllt.




Datenschutz - Rechtssicherheit
für bei Videoüberwachung
Im Raum Stuttgart berät ein fachlich qualifizierter externer Datenschutzbeauftragter (DEKRA) Unternehmen nach der neuen DSGVO
Die Vorteile mit einem Datenschutzbeauftragten
und Dipl.-Juristen bei Videoüberwachung:
rechtskonforme Bestellung als ihr Datenschutzbeauftragter
Überprüfung der Videoüberwachung sowie aller damit verbundenen Technik
Auslagerung des Haftungsrisikos (Versicherung)
Analyse der IST-Situation durch eine digitale Due-Diligence
genaue Dokumentation der digitalen Bestandsaufnahme
Prüfung von allen Verträgen auf digitale Relevanz (DSGVO)
drohende Bußgelder vermeiden
digitale Rechtssicherheit
Datenschutzerklärung/ AGB/ Impressum (rechtskonform)
Analytics/ Tracker/ Social Media/ Cookies/ Pixel
Mitarbeiterschulungen
Optimierung der digitalen Arbeitsabläufe

Externer Datenschutzbeauftragter und Diplom-Jurist in Stuttgart
Im Raum Stuttgart berät ein fachlich qualifizierter externer Datenschutzbeauftragter (DEKRA) Architekten nach der neuen DSGVO