DSGVO

Die Bedeutung der DSGVO für ihr Unternehmen

Datenschutz-Grundverordnung

Die neue Datenschutz-Grundverordnung DSGVO zwingt Unternehmen zum Handeln. Durch den technischen Fortschritt hat sich der Umgang mit Daten rasant verändert. Daher hat die EU die Angleichung des Datenschutzes mit der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO innerhalb Europas umgesetzt.

Die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO tritt am 25.5.2018 in Kraft. Unternehmen und Betriebe müssen nun ihre Prozesse und Abläufe auf die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO überprüfen und einen Datenschutzbeauftragten einsetzen.

Im Detail

Bisher richtete sich der Datenschutz in Deutschland nach dem Bundesdatenschutzgesetz und wird nun durch die wesentlich weitergehende Datenschutz-Grundverordnung DSGVO ergänzt.

Die neuen Auflagen sind mannigfaltig, so dass ich als externer Datenschutzbeauftragter (und Diplom-Jurist) in Stuttgart die Themen für Sie zusammen fasse.

Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Externer Datenschutzbeauftragter und Dipl.-Jurist im Raum Stuttgart

Im Detail

Durch die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO besteht erstmals für Unternehmen (in ganz Europa) die Pflicht einen Datenschutzbeauftragten (intern oder extern) zu bestellen. Dies gilt besonders wenn personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet oder gespeichert werden und diese Verarbeitung als Kernaufgabe zu sehen ist oder besondere Daten verarbeitet werden.

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten richtet sich nach § 4 f 1 des BDSG in Verbindung mit Art. 37 ff. Datenschutz-Grundverordnung DSGVO.

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind die Prüfung und die Überwachung der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO im Unternehmen oder Betrieb sowie diverse Informationspflichten. Rechte und Pflichten des Datenschutzbeauftragten wurden allgemein stark erweitert, was sich auch bei der Haftung des Datenschutzbeauftragten niederschlägt.

Externer Datenschutzbeauftragter und Dipl.-Jurist im Raum Stuttgart

Rechtssicherheit und Schutz nach der neuen DSGVO

Als Dienstleister im Bereich Datenschutz helfe ich Ihnen den Anforderungen der

neuen DSGVO in ihrem Unternehmen gerecht zu werden!

Im Detail

Die Nichtbeachtung der neue Datenschutz-Grundverordnung DSGVO kann großen Schaden für ihr Unternehmen bedeuten und setzt Sie enormen Haftungsrisiken (Art. 82 DSGVO ff.) aus.

Nach der bisherigen Gesetzeslage waren Geldbußen bei Datenrechtsverstößen auf € 300.000 gedeckelt. Nach der neuen BDSGVO sind nun Geldbußen bis 10 Millionen € möglich (Art. 84 DSGVO). Bei Organisationen ist gar bis zu 2 % des Jahresumsatzes fällig.

Der Einsatz eines professionellen (externen) Datenschutzbeauftragten kann ihrem Unternehmen also viel Geld ersparen.

Die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO erleichtert es dem Nutzer gegenüber dem Unternehmen Haftungsansprüche geltend zu machen. Dabei kann es sich sowohl um materielle als auch moralische Schäden handeln.

Betriebe sehen sich so einem umkalkulierbaren Haftungsrisiko gegenüber. Durch den Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten können Sie und ihr Unternehmen dieses Risiko eingrenzen.

Haftung und Schadenersatz

Externer Datenschutzbeauftragter und Dipl.-Jurist im Raum Stuttgart

Datenverarbeitung & Web Compliance

Externer Datenschutzbeauftragter und Dipl.-Jurist im Raum Stuttgart

Im Detail

Für personenbezogene Daten gilt ab dem 25.5.2018 der Grundsatz der Zweckbindung, d.h. Daten dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Gerne berate ich Sie als externer Datenschutzbeauftragter in Stuttgart und Umgebung zum Thema Zweckbindung.

Die Datenschutzerklärung sowie das Impressum rücken hier als zentrale Elemente in den Mittelpunkt. Als externer Datenschutzbeauftragter im Raum Stuttgart kann ich ihrem Betrieb dabei helfen diese Notwendigkeiten rechtssicher und rechtskonform zu gestalten.

Dabei gilt es besonders etwaige Analysedienste (Google, PIWIK und Co.) nach der DSGVO einzusetzen.

Die Vorgaben der DSGVO zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten auf der betrieblichen Webseite haben sich deutlich verschärft. Bisher richtete sich der Datenschutz am Telemediengesetz (TMG) aus. Die DSGVO löst das TMG nun allerdings ab und bringt signifikante Veränderungen der Pflichten gerade von Webseitenbetreibern. So wird in der DSGVO die Bereitstellung von Informationen jeder Art an die Nutzer eines Onlineauftritts erheblich verbessert.

Gerne beantworte ich Ihre Fragen

Hier weiter zum Kontaktformular mit SSL-Sicherheit
Ihre Eingaben sind bei mir sicher, als externer Datenschutzbeauftragter verwende ich selbstverständlich ein SSL-Zertifikat. SSL bedeutet „Secure-Sockets-Layer“ und dient der Verschlüsselung der Kommunikation und der Daten, die zwischen ihrem Computer und meinem Server transportiert werden!

Das Recht auf Vergessenwerden

Externer Datenschutzbeauftragter und Dipl.-Jurist im Raum Stuttgart

In detail…

Das Recht auf „Vergessenwerden“ ist ein neuer Bestandteil der DSGVO. Hier muss alles dafür getan werden um dem Nutzer zu helfen seine personenbezogenen Daten zu löschen. Die Löschungspflicht macht es daher erforderlich alle Datenprozesse so zu gestalten dass der Löschungsaufforderung zügig nachgegangen werden kann.

Als externer Datenschutzbeauftragter im Raum Stuttgart kann ich dabei helfen und ihren Betrieb für die Anforderungen der DSGVO ‚fit machen‘.

Wann immer der Zweck der Datenverarbeitung erreicht ist oder nicht mehr erreicht werden kann, sind die Daten zu löschen. Die Löschung personenbezogener Daten muss zum Beispiel dann erfolgen, wenn der Betroffene eine zugrunde liegende Einwilligungserklärung widerruft. Auch im Juni 2017 bestätigte der EuGH das Recht auf Vergessenwerden gemäß DSGVO, das jedem Betroffenen etwa gegenüber den Google, Yahoo & Co. zukommt.

Im Detail

Wichtig für den Datenschutz ist der Betrieb einer verschlüsselten Webseite mit SSL-Zertifizierung. Diese Zertifikate sind käuflich zu erwerben und können dann durch den Administrator umgesetzt werden.

Als externer Datenschutzbeauftragter im Raum Stuttgart kann ich dabei helfen alle nötigen Zertifizierungen einzusetzen und dann in einem weiteren Schritt das behördliche Datenschutzssiegel für IT gem. dem Landesdatenschutzgesetz (SH) zu erhalten.

SSL steht für „Secure Sockets Layer“. Ein SSL ist ein Sicherheitsprotokoll, das eine verschlüsselte Verbindung zwischen einem Webserver und einem Webbrowser herstellt. Ein SSL-Zertifikat authentifiziert die verschlüsselte Verbindung und enthält bestätigte Informationen über den Eigentümer einer Webseite. Meine Webseite verfügt selbstverständlich über diese Sicherheitstechnik.

Zertifizierungen (SSL)

Externer Datenschutzbeauftragter und Dipl.-Jurist im Raum Stuttgart

Informationspflichten

Externer Datenschutzbeauftragter und Dipl.-Jurist im Raum Stuttgart

Im Detail

Nach der neuen DSGVO müssen ab jetzt nicht nur die Firma angegeben werden, sondern darüber hinaus auch die Kontaktdaten der Person die für die Verarbeitung der Daten im Betrieb verantwortlich ist (Datenschutzbeauftragter extern oder intern).

Weiters ist das berechtigte Interesse zur Erfassung, Verarbeitung und Speicherung der (personenbezogenen) Daten sowie die entsprechende Rechtsgrundlage zu benennen (Art. 44 DSGVO). Dies schließt die Länge der Speicherung, die Belehrung über Auskunfts-, Löschungs- und Widerspruchsrechte explizit mit ein. Auch ist die Nennung einer entsprechenden Aufsichtsbehörde (mit Beschwerderecht) zwingend vorgeschrieben.

Auch der Empfänger der personenbezogenen Daten muss kenntlich gemacht werden sowie die Maßnahmen dargestellt werden die einen angemessenen Datenschutz gewährleisten sollen.

Bei automatisierter Datenerhebung sind die Prozesse offenzulegen, es fragt sich nach der Systematik der Erhebung (Profiling).

Besondere Aufmerksamkeit schenkt die DSGVO der Erhebung der Daten durch Dritte, etwa wenn ihr Unternehmen einen Dienstleister hierfür nutzt.

Wichtig zu wissen ist ausserdem dass bei den Informationspflichten gewissen Formen und Fristen einzuhalten sind. Meist besteht die Pflicht sofort, kann aber in Einzelfällen bis zu einem Monat verlängert werden.

Als ihr externer Datenschutzbeauftragter kann ich ihrem Unternehmen bei der Umsetzung dieser Informationspflichten helfen.