Datenschutz Stuttgart

Datenschutz und die DSGVO

Gemeinsam meistern wir Ihren Datenschutz.

DATENSCHUTZ einfach, schnell und günstig

Stellen Sie den Datenschutz in ihrem Unternehmen einfach, günstig und problemlos sicher. Der Fachmann für Datenschutz (Diplom-Jurist) bietet Ihnen aktuellen und rechtssicheren Umgang mit der DSGVO durch flexible Dienstleistung als externer Datenschutzbeauftragter in ihrem Unternehmen. Vermeiden Sie die Abmahnrisiken der neuen Datenschutzgrundverordnung.

Kostenlose ERSTBERATUNG – rundum sorglos

Betriebe über 10 Mitarbeitern brauchen jetzt einen zertifizierten Datenschutzbeauftragten für die geschäftliche Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Die DSGVO stellt zahlreiche neue Anforderungen an Ihr Unternehmen, die ich einfach, professionell und unkompliziert für Sie erledigen werde.

DIPLOM-JURIST und Fachkraft für Datenschutz

Meine Dienstleistung als externer Datenschutzbeauftragter bedeutet für Sie eine unkomplizierte und günstige Umsetzung der datenschutzrelevanten Prozesse in ihrem Unternehmen.

Durch meine juristische Qualifikation (Dipl. Jurist) sind Sie bestmöglich geschützt und sicher. Die Erstberatung ist natürlich kostenlos.

Rechtssicherheit für Unternehmen

Als Dienstleister im Bereich Datenschutz helfe ich Ihnen den Anforderungen der neuen DSGVO in ihrem Unternehmen gerecht zu werden!

Datenschutzbeauftragter Fachkraft für Datenschutz Stuttgart

Externer Datenschutzbeauftragter Raum Stuttgart

Ab dem 25. Mai 2018 begründet die geschäftliche Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten gem. der neuen DSGVO zahlreichen neuen Anforderungen für Unternehmen. Es drohen hohe Bußgelder (bis zu 4 % des Umsatzes).

Bundesweit (und natürlich besonders im Raum Stuttgart) berät ein von der DEKRA geprüfter externer Datenschutzbeauftragter Unternehmen jeder Größe.

Datenschutzbeauftragter Fachkraft für Datenschutz Stuttgart

Die neue DSGVO im betrieblichen Einsatz

Nach der neuen DSGVO müssen Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern nun entweder einen betrieblichen (internen) Datenschutzbeauftragten abstellen oder einen externer Datenschutzbeauftragten verpflichten, wenn Kundendaten erfasst, gespeichert und verarbeitet werden.

Besonders die Unternehmen, die im Internet geschäftlich tätig sind unterliegen nun strengen Anforderungen und benötigen einen Datenschutzbeauftragten.

Datenschutzbeauftragter Fachkraft für Datenschutz Stuttgart

Rechte des Nutzers nach DSGVO

Einen der Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten (intern oder extern) nach der DSGVO ist es die Rechte der Nutzer zu wahren, deren Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet werden (Stichwort: digitales Vergessen). Der Nutzer (nun Kunde genannt) kann verlangen, dass seine personenbezogenen Daten gelöscht werden und eine entsprechende Erklärung (Löschung) durch das Unternehmen (mit Hilfe des externen Datenschutzbeauftragten) abzugeben.

Mit anderen Worten wird der Kundenservice auf den digitalen Bereich durch den Einsatz des externen Datenschutzbeauftragten ausgeweitet.

Leistungsinhalte des externen Datenschutzbeauftragten (DEKRA)

  • Analyse der IST-Situation durch eine digitale Due-Diligence (Risikoprüfung) unter Berücksichtigung der digitalen Arbeitsabläufe, der laufenden Standards in der Datenverarbeitung und Datenspeicherung nach der neuen DSGVO.
  • genaue Dokumentation
  • Prüfung von Verträgen auf digitale Relevanz bezüglich der neuen DSGVO
  • Empfehlungen und Beratung zu digitaler Rechtssicherheit
  • Optimierung der digitalen Arbeitsabläufe
  • schnelle Einführung von Datenschutz in ihrem Betrieb

Gerne beantworte ich Ihre Fragen

Hier weiter zum Kontaktformular mit SSL-Sicherheit
Ihre Eingaben sind bei mir sicher, als externer Datenschutzbeauftragter verwende ich selbstverständlich ein SSL-Zertifikat. SSL bedeutet „Secure-Sockets-Layer“ und dient der Verschlüsselung der Kommunikation und der Daten, die zwischen ihrem Computer und meinem Server transportiert werden!

Die Bedeutung der DSGVO für ihr Unternehmen

Bisher richtete sich der Datenschutz in Deutschland nach dem Bundesdatenschutzgesetz und wird nun durch die wesentlich weitergehende Datenschutz-Grundverordnung DSGVO ergänzt.

Die neuen Auflagen sind mannigfaltig, so dass ich als externer Datenschutzbeauftragter (und Diplom-Jurist) in Stuttgart die Themen für Sie zusammen fasse.

Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Nach der DSGVO müssen Unternehmen nur dann einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn ihre Kerntätigkeit in einer Datenverarbeitung besteht, die „eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich“ macht (Art. 37 Abs. 1 lit. b DSGVO). Ob die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vorliegt, wird durch die Anzahl der Mitarbeiter, der Art der Daten einer Verarbeitung sowie der Tätigkeit des Unternehmens bestimmt. Der bestellte Datenschutzbeauftragte muss zwingend die notwendige Qualifikation, sowie den Nachweis der fortlaufenden Schulung erbringen. Nach der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sollte dieser bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
Wenn 20 Personen oder mehr für die Verarbeitung personenbezogener Daten zuständig sind dann müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen, einen DSB kann aber immer auch freiwillig bestellt werden.

Haftung und Schadenersatz

Die DSGVO sieht für „jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist“ ein Recht auf Schadensersatz vor (Art. 82 DSGVO). Das kann (zusammen mit möglichen Strafen) schnell ins Geld gehen. Die DSGVO legt aber dar, dass es eines konkreten Schadens bedarf, um einen Anspruch auf einen Schadensersatz zu haben. Dieser Schaden muss vom Kläger nachgewiesen werden können. Umgekehrt bedeutet dies, dass es in vielen Fällen nicht zu einem Entschädigungsanspruch kommen muss, hier hilft ein erfahrener Datenschutzbeauftragter schon im Vorfeld.

Datenverarbeitung

„Verarbeitung“ schließt eine Vielzahl unterschiedlicher mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgänge im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten ein. So etwa das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich sowie die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung personenbezogener Daten. Nach dieser Definition wäre sogar das Ordnen von Visitenkarten in einer Schublade vom Gesetz umfasst.

Web Compliance

Unter Compliance steht für eine Regeltreue, also die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, aber auch regulatorischen Standards sowie die Erfüllung weiterer, wesentlicher und auch vom Unternehmen selbst gesetzter Vorgaben, Standards und Anforderungen. Hier allerdings dann im Netz.

Das Recht auf Vergessenwerden

Dieses Betroffenenrechte ist das Recht auf Löschung, eines der schärfsten Schwerter der DSGVO. Das Recht auf Löschung sagt aus, dass Daten, für die ein Verantwortlicher keine Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung hat (oder mehr hat), gelöscht werden müssen. Wann immer der Zweck der Datenverarbeitung erreicht ist oder nicht mehr erreicht werden kann, sind die Daten zu löschen. Die Löschung personenbezogener Daten muss zum Beispiel dann erfolgen, wenn der Betroffene eine zugrunde liegende Einwilligungserklärung widerruft. Auch im Juni 2017 bestätigte der EuGH das Recht auf Vergessenwerden gemäß DSGVO, das jedem Betroffenen etwa gegenüber den Google, Yahoo & Co. zukommt.

Zertifizierungen (SSL)

SSL steht für „Secure Sockets Layer“. Ein SSL ist ein Sicherheitsprotokoll, das eine verschlüsselte Verbindung zwischen einem Webserver und einem Webbrowser herstellt. Ein SSL-Zertifikat authentifiziert die verschlüsselte Verbindung und enthält bestätigte Informationen über den Eigentümer einer Webseite. Meine Webseite verfügt selbstverständlich über diese Sicherheitstechnik.

367

zufriedene Klienten

30 Jahre

Berufserfahrung als Jurist

24/7

Für Sie da!

760.000,00

meinen Klienten gespart